Praxis
Psychotherapie - privat versichert
Meine Leistungen sind bei privaten Krankenkassen / Beihilfestellen gundsätzlich erstattungsfähig (anders als etwa bei Heilpraktikern).
Grundlage der Abrechnung unserer Leistungen für den Privatpatient / die Privatpatientin ist die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) sowie die gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen für Privatpraxen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der privaten Krankenversicherungen und der Beihilfestellen vom 01.07.2024,( hier nachzulesen). vom 01.07.2024. Hier ist zu erwähnen, dass sie für meine Leistungen bei den meisten privaten Krankenkassen eine private Zuzahlung bleibt.
Da sich einzelne private Versicherungsverträge voneinander individuell unterscheiden können, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenversicherung vor Beginn der Therapie über die jeweiligen Erstattungsmöglichkeiten. Gerne klären wir eventuelle weitere Fragen in unserem ersten Gespräch.
Selbstzahler
Selbstzahler benötigen keinerlei Formalitäten. Zwischen Ihnen als KlientIn und mir werden die Vereinbarungen in einem Behandlungsvertrag geregelt.
Dies kann ein großer Vorteil sein: Niemand - keine Institution, Behörde, Arbeitgeber - bekommt mit, dass Sie eine Psychotherapie machen. Es bleibt ganz ihre Privatsache. Sinnvoll beispielsweise für Berufsgruppen, bei denen eine Psychotherapie zu Problemen am Arbeitsplatz führen könnte (Beamte auf Probe, Verkehrswesen, Gesundheitswesen, Sicherheitswesen).
Paartherapie
Eine Paartherapie zählt nciht zum Leistungskatalog der Krankenkassen und wird demnach nicht durch die Krankenkassen übernommen. Mein Honorar beträgt je Sitzung (50 Min). 250,00 Euro für eine gemeinsame Paarsitzung.